Ab 1. November 2026: Europäische Union‑Verwaltungsgebühr von 2 Euro pro Artikelkategorie bei Online‑Importen bestätigt
Die Meldung, dass die Europäische Union ab dem 1. November 2026 eine Verwaltungsgebühr von 2 Euro für Online‑Importe verlangt, lässt sich mit amtlichen Quellen verifizieren. Rechtsgrundlage ist der neue Union Customs Code in Verbindung mit dem Durchführungsrecht der Kommission: Das Parlament und der Rat haben die grundlegenden Bestimmungen in Regulation (EU) 2026/2108 verankert; die Europäische Kommission hat die ergänzende delegierte Verordnung (EU) 2026/2152 erlassen, die den Betrag und die Anwendungsmodalitäten festlegt. Nach Veröffentlichung der delegierten Verordnung in den einschlägigen Amtsblättern wird die sogenannte Union Handling Fee (UHF) mit Wirkung ab dem 1. November 2026 erhoben. (Vgl. EUR‑Lex: Regulation (EU) 2026/2108; veröffentlichte delegierte Verordnung 2026/2152.)Kernregelung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Spanien: Die Gebühr beträgt 2 Euro…





